Das Wichtigste in Kürze
- Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen Krankengeld nur mit Wahlerklärung – dann meist ab dem 43. Tag.
- Wahltarife der Krankenkasse oder ein privates Krankentagegeld ermöglichen einen früheren Beginn.
- Das Krankentagegeld ist an das Nettoeinkommen gekoppelt und kann bei sinkendem Einkommen angepasst werden.
- Wichtig: Privates Krankentagegeld endet meist bei Berufsunfähigkeit – genau dann, wenn eine Erkrankung besonders lange dauert.
- Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ergänzt das Krankentagegeld mit einer Einmalzahlung für die großen Fälle.
Das Grundproblem: Selbstständige haben kein Sicherheitsnetz
Angestellte erhalten bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Selbstständige haben beides nicht automatisch. Laufende Kosten – Büromiete, Leasing, Versicherungen, Beiträge zur Krankenversicherung – bleiben, während Umsätze wegbrechen. Schon wenige Wochen Krankheit können Liquiditätsprobleme verursachen.
Möglichkeit 1: Krankengeld über die gesetzliche Krankenkasse
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können gegenüber ihrer Krankenkasse eine Wahlerklärung abgeben. Dann gilt der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes, und sie erhalten Krankengeld:
- in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit,
- in Höhe von 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze,
- für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Die Wahlerklärung bindet meist für drei Jahre. Sie ist vergleichsweise günstig, lässt aber die ersten sechs Wochen ungeschützt.
Möglichkeit 2: Wahltarif Krankengeld
Viele Krankenkassen bieten nach § 53 SGB V Wahltarife an, mit denen das Krankengeld früher beginnt, etwa ab dem 15. oder 22. Tag. Die Tarife unterscheiden sich stark in Preis und Leistung; auch hier gilt meist eine Mindestbindung von drei Jahren.
Möglichkeit 3: Private Krankentagegeldversicherung
Eine private Krankentagegeldversicherung zahlt ab einem frei wählbaren Tag einen festen Betrag pro Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie kann mit gesetzlicher oder privater Krankenversicherung kombiniert werden.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Beginn frei wählbar, z. B. ab dem 4., 8., 15. oder 29. Tag | Gesundheitsprüfung beim Abschluss |
| Tagessatz an das Einkommen anpassbar | Höhe auf das Nettoeinkommen begrenzt |
| Zahlt grundsätzlich unbegrenzt lange, solange Arbeitsunfähigkeit besteht | Endet in der Regel bei Berufsunfähigkeit |
| Kann bei sinkendem Einkommen herabgesetzt werden | Beiträge steigen mit dem Alter |
Die entscheidende Lücke: lange und schwere Erkrankungen
Private Krankentagegeldversicherungen enden nach den üblichen Bedingungen, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird – meist mit einer kurzen Nachleistungsfrist. Bei einer schweren Krebserkrankung oder den Folgen eines Schlaganfalls kann genau das passieren. Dann fällt die Absicherung weg, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.
Hinzu kommt: Krankentagegeld ersetzt Einkommen, deckt aber keine Zusatzkosten, keine Sonderausgaben für den Betrieb – etwa eine Vertretung – und keine Zeit nach der Krankschreibung, in der man noch nicht voll leistungsfähig ist.
- Krankentagegeld für kürzere und mittlere Ausfälle – vom grippalen Infekt bis zur Operation.
- Berufsunfähigkeitsversicherung für den dauerhaften Ausfall, wenn erreichbar.
- Schwere-Krankheiten-Versicherung für die großen Diagnosen: eine Einmalzahlung, die Betrieb und Privatleben stabilisiert – auch, wenn das Krankentagegeld endet.
So finden Sie die passende Absicherung
- Fixkosten berechnen: privat und betrieblich pro Monat.
- Rücklagen prüfen: Wie viele Wochen können Sie ohne Einnahmen überbrücken? Daraus ergibt sich der Beginn des Tagegelds.
- Tagessatz festlegen: orientiert am Nettoeinkommen.
- Lücke für schwere Krankheiten schließen: BU und/oder Schwere-Krankheiten-Versicherung.
- Regelmäßig überprüfen: Einkommen und Kosten ändern sich.
Mehr zur besonderen Situation bei einer Krebserkrankung lesen Sie unter Krebs als Selbstständiger.
Häufige Fragen
Ab welchem Tag sollte das Krankentagegeld beginnen?
Das hängt von Ihren Rücklagen ab. Je später der Beginn, desto günstiger der Beitrag. Viele Selbstständige wählen einen Beginn zwischen dem 15. und 43. Tag und überbrücken die ersten Wochen aus eigenen Rücklagen.
Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?
Private Versicherer begrenzen das Krankentagegeld in der Regel auf das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, damit niemand im Krankheitsfall mehr bekommt als bei der Arbeit. Bei gesetzlich Versicherten richtet sich das Krankengeld nach dem beitragspflichtigen Einkommen.
Was passiert mit dem Krankentagegeld, wenn mein Einkommen sinkt?
Private Versicherer dürfen das Krankentagegeld unter bestimmten Voraussetzungen an ein gesunkenes Nettoeinkommen anpassen. Melden Sie Einkommensänderungen und prüfen Sie regelmäßig, ob Tagegeld und Einkommen zusammenpassen.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





