Krebs in der Familie: Was das für Ihr eigenes Risiko bedeutet – und was Sie jetzt tun können

Wenn Mutter, Vater oder Geschwister an Krebs erkranken, stellt sich schnell die Frage: Bin ich als Nächstes dran? Die gute Nachricht: Die meisten Krebserkrankungen sind nicht erblich. Wann Ihr Risiko dennoch erhöht ist und was Sie konkret tun können.

Aktualisiert am 16. September 20263 Min. LesezeitRedaktion VorsorgeVergleich
Person, die ein Fotoalbum mit Graustufenfotos öffnet
Foto: Laura Fuhrman / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur ein kleiner Teil aller Krebserkrankungen – je nach Krebsart etwa 5 bis 10 Prozent – geht auf eine vererbte Genveränderung zurück.
  • Hinweise auf ein familiäres Risiko: mehrere Betroffene auf einer Seite der Familie, Erkrankung in jungen Jahren, bestimmte Kombinationen wie Brust- und Eierstockkrebs.
  • Bei erhöhtem Risiko gibt es frühere und intensivere Früherkennung, etwa die Darmspiegelung zehn Jahre vor dem Erkrankungsalter des Angehörigen.
  • Ein Gentest wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind – nach Beratung in einem spezialisierten Zentrum.
  • Wichtig für Versicherungen: Solange Sie selbst gesund sind, ist Absicherung in der Regel möglich. Die Frage nach Familienerkrankungen stellen viele Tarife nicht.

Krebs in der Familie ist häufig – erblicher Krebs ist selten

Fast jeder zweite Mensch in Deutschland erkrankt im Laufe seines Lebens an Krebs. Dass es in einer Familie mehrere Fälle gibt, ist deshalb zunächst nicht ungewöhnlich – vor allem, wenn die Betroffenen älter waren.

Echter erblicher Krebs, bei dem eine vererbte Genveränderung das Risiko stark erhöht, ist deutlich seltener. Je nach Krebsart geht man von etwa 5 bis 10 Prozent aller Fälle aus. Bekannte Beispiele sind Veränderungen in den Genen BRCA1 und BRCA2 (Brust- und Eierstockkrebs) und das Lynch-Syndrom (Darm-, Gebärmutter- und weitere Krebsarten).

Dazwischen liegt eine Grauzone: Familien, in denen eine Krebsart gehäuft vorkommt, ohne dass ein einzelnes Gen gefunden wird. Hier spielen vermutlich mehrere Gene und gemeinsame Lebensgewohnheiten zusammen. Auch das kann das Risiko moderat erhöhen.

Wann Sie genauer hinschauen sollten

Diese Warnzeichen sprechen für ein möglicherweise erbliches Risiko:

  • Mehrere Angehörige auf derselben Seite der Familie haben dieselbe oder verwandte Krebsarten.
  • Angehörige sind ungewöhnlich jung erkrankt, etwa vor dem 50. Lebensjahr.
  • Eine Person hatte zwei verschiedene Krebserkrankungen oder beidseitigen Brustkrebs.
  • Es gibt typische Kombinationen: Brust- und Eierstockkrebs, Darm- und Gebärmutterkrebs.
  • Brustkrebs bei einem Mann in der Familie.
  • In der Familie ist bereits eine Genveränderung nachgewiesen.
Stammbaum anlegen

Notieren Sie für Eltern, Geschwister, Großeltern, Onkel und Tanten: Welche Krebsart? In welchem Alter? Mütterliche oder väterliche Seite? Mit dieser Übersicht kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schnell einschätzen, ob eine genetische Beratung sinnvoll ist.

Die wichtigsten Krebsarten mit familiärem Risiko

KrebsartWas bekannt istMehr dazu
Brust- und EierstockkrebsBRCA1/2 und weitere Gene; Gentest bei erfüllten Kriterien KassenleistungBRCA-Gentest
Darmkrebsetwa ein Viertel bis ein Drittel familiär belastet, Lynch-Syndrom bei bis zu 5 %Erblicher Darmkrebs
ProstatakrebsRisiko erhöht, wenn Vater oder Bruder erkrankt sind, besonders in jungen JahrenFrüherkennung mit Urologen besprechen
Hautkrebs (Melanom)familiäre Häufung möglich, auch durch ähnlichen HauttypHautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre

Was Sie konkret tun können

1. Früherkennung nutzen – und früher starten

Die gesetzlichen Früherkennungsprogramme richten sich nach dem Durchschnittsrisiko. Bei familiärer Belastung empfehlen Fachgesellschaften oft einen früheren Beginn und kürzere Abstände. Sprechen Sie Ihre Familiengeschichte bei der nächsten Vorsorge aktiv an.

2. Genetische Beratung in Anspruch nehmen

Eine humangenetische Beratung klärt, ob ein Gentest sinnvoll ist, was ein positives oder negatives Ergebnis bedeuten würde und welche Folgen es für Sie und Ihre Kinder hätte. Sie haben ein Recht auf Nichtwissen – niemand muss sich testen lassen.

3. Beeinflussbare Risikofaktoren angehen

Auch bei familiärer Belastung zählen Rauchen, Alkohol, Übergewicht und Bewegungsmangel. Mehr unter Krebsrisiko: Zahlen und Faktoren.

4. Finanziell vorsorgen, solange Sie gesund sind

Wer eine Krebserkrankung in der Familie miterlebt hat, weiß, wie schnell neben der Behandlung auch Geldsorgen kommen: Krankengeld statt Gehalt, Kosten, die niemand ersetzt. Eine Krebs- bzw. Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt bei Diagnose eine Einmalsumme. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Abschließen können Sie nur, solange Sie selbst gesund sind.

Gentest und Versicherung

Nach § 18 Gendiagnostikgesetz dürfen Versicherer weder einen Gentest verlangen noch Ergebnisse bereits durchgeführter Tests erfragen oder verwerten. Nur bei Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen mit Leistungen über 300.000 Euro bzw. mehr als 30.000 Euro Jahresrente dürfen Ergebnisse bereits durchgeführter Tests erfragt werden. Nach bereits bestehenden Erkrankungen – auch Vorstufen – darf dagegen gefragt werden.

Wenn ein Angehöriger gerade erkrankt ist

Die Sorge um das eigene Risiko ist oft nicht das Erste, was zählt. Wie Sie einen erkrankten Menschen begleiten, was Ihnen als Angehörige zusteht und wie Sie selbst stabil bleiben, lesen Sie hier:

Häufige Fragen

Ist Krebs vererbbar?

Krebs selbst wird nicht vererbt, aber bestimmte Genveränderungen, die das Risiko deutlich erhöhen. Das betrifft nur einen kleinen Teil der Erkrankungen. Häufiger tritt Krebs in Familien gehäuft auf, weil Angehörige ähnliche Lebensgewohnheiten teilen oder weil Krebs mit zunehmendem Alter ohnehin häufig ist.

Muss ich einem Versicherer von Krebs in meiner Familie erzählen?

Sie müssen alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten, aber nur die, die gestellt werden. Viele Schwere-Krankheiten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen fragen nicht nach Erkrankungen von Angehörigen. Ergebnisse eines eigenen Gentests dürfen Versicherer nach dem Gendiagnostikgesetz grundsätzlich nicht verlangen – Ausnahmen gelten erst ab sehr hohen Versicherungssummen.

Ab wann sollte ich zur Darmspiegelung, wenn meine Mutter Darmkrebs hatte?

Fachgesellschaften empfehlen Verwandten ersten Grades die erste Darmspiegelung zehn Jahre vor dem Alter, in dem der Angehörige erkrankt ist, spätestens mit 40 bis 45 Jahren. Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt darauf an.

Wo bekomme ich eine genetische Beratung?

In humangenetischen Beratungsstellen und in spezialisierten Zentren, zum Beispiel den Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs. Eine Überweisung stellt Ihre Haus- oder Frauenarztpraxis aus.

Redaktion VorsorgeVergleich
Wir erklären Absicherung bei schweren Krankheiten verständlich und prüfen Zahlen und Regeln an offiziellen Quellen. Stand: September 2026.

Quellen

  1. DKFZ Krebsinformationsdienst: Familiärer Krebs – das vererbte Risiko (PDF)
  2. Deutsches Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
  3. Gesetze im Internet: § 18 Gendiagnostikgesetz – Versicherungen
  4. Felix Burda Stiftung: Familiäres Darmkrebsrisiko

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.