Das Wichtigste in Kürze
- Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben.
- Dafür gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag – 1.900 Euro für Angestellte und Beamte, 2.800 Euro für Selbstständige ohne Zuschüsse.
- Dieser Rahmen ist meist schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass sich die Beiträge oft nicht steuermindernd auswirken.
- Die Einmalzahlung im Leistungsfall ist nach allgemeiner Auffassung nicht einkommensteuerpflichtig.
- Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person verschiedene Personen, kann im Einzelfall Schenkung- oder Erbschaftsteuer eine Rolle spielen.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich ja: Beiträge zu einer Krebs- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Einkommensteuergesetz. Sie werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen – bei den weiteren Versicherungen, zu denen zum Beispiel auch Unfall- und Haftpflichtversicherungen zählen.
In der Praxis wirkt sich das aber oft nicht aus. Der Grund ist ein gemeinsamer Höchstbetrag für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen:
| Personengruppe | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Angestellte, Beamte und alle, die Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten | 1.900 Euro |
| Selbstständige und alle, die ihre Krankenversicherung komplett selbst zahlen | 2.800 Euro |
In diesen Rahmen fallen bereits die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Weil diese Beiträge meist höher sind als der Höchstbetrag, bleibt für weitere Versicherungen häufig kein Raum. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden zwar unbegrenzt berücksichtigt – sie verdrängen aber die übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Tragen Sie die Beiträge ruhig ein. Rechnen Sie aber nicht fest mit einer Steuerersparnis. Bei den meisten Angestellten und Selbstständigen ist der Rahmen bereits ausgeschöpft.
Ist die Auszahlung steuerfrei?
Die Einmalzahlung, die Sie im Leistungsfall erhalten, ist nach allgemeiner Auffassung keine steuerpflichtige Einkunft. Sie ist weder Arbeitslohn noch Kapitalertrag noch eine Rente im steuerlichen Sinn, sondern eine Versicherungsleistung für ein eingetretenes Risiko. Sie müssen sie deshalb nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu manchen anderen Leistungen: Krankengeld etwa ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen. Für die Einmalzahlung einer privaten Schwere-Krankheiten-Versicherung gilt das nicht.
Wann Steuern doch eine Rolle spielen können
Versicherungsnehmer und versicherte Person sind verschieden
Schließt zum Beispiel ein Elternteil die Versicherung für ein erwachsenes Kind ab oder zahlt ein Partner die Beiträge für den anderen, kann die Zahlung an eine andere Person als den Beitragszahler fließen. Dann kann im Einzelfall Schenkungsteuer relevant werden – auch wenn die Freibeträge unter Ehepartnern und zwischen Eltern und Kindern hoch sind.
Im Todesfall
Sieht der Tarif eine Leistung bei Tod vor oder ist die Zahlung beim Tod noch nicht verbraucht, gehört sie zum Nachlass. Dann gelten die Regeln der Erbschaftsteuer mit den jeweiligen Freibeträgen.
Erträge aus dem angelegten Geld
Legen Sie die Summe an, sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wie üblich steuerpflichtig.
Steuerliche Erleichterungen bei einer Erkrankung
Unabhängig von der Versicherung gibt es bei einer schweren Erkrankung eine Reihe steuerlicher Entlastungen, zum Beispiel den Behinderten-Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung von 20, Fahrtkostenpauschalen und außergewöhnliche Belastungen für Krankheitskosten. Eine Übersicht finden Sie im Artikel Krebs und Steuern: Was Sie absetzen können.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Bei besonderen Vertragskonstellationen oder hohen Summen sollten Sie eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Häufige Fragen
Wo trage ich die Krebsversicherung in der Steuererklärung ein?
Beiträge zur Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung werden üblicherweise in der Anlage Vorsorgeaufwand bei den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen angegeben – dort, wo auch Beiträge zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen stehen. Die genaue Zeile kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Lohnt es sich, die Beiträge überhaupt anzugeben?
Es schadet nicht. Ob sie sich auswirken, berechnet das Finanzamt automatisch. Bei vielen gesetzlich Versicherten ist der Höchstbetrag aber bereits durch die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Muss ich die Auszahlung beim Finanzamt melden?
Die Einmalzahlung selbst ist in der Regel keine Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetzes und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Erträge, die Sie später aus dem angelegten Geld erzielen, etwa Zinsen, sind dagegen wie üblich steuerpflichtig.
Was gilt, wenn mein Partner die Versicherung für mich abgeschlossen hat?
Dann ist Ihr Partner Versicherungsnehmer und Sie die versicherte Person. Wem die Leistung zusteht und ob steuerliche Folgen entstehen, hängt von der Vertragsgestaltung und den Bezugsrechten ab. Lassen Sie das im Zweifel steuerlich prüfen.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.




