Krebs und Steuern: Was Sie absetzen können – Pauschbeträge, Krankheitskosten, Fahrten

Eine Krebserkrankung kostet Geld – ein Teil davon lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Diese Posten sollten Sie kennen, von der Pauschale bis zur Perücke.

Aktualisiert am 16. September 20263 Min. LesezeitRedaktion VorsorgeVergleich
Ein Stift ruht auf Steuerformularen von 2019 und ein Kilometerbuch
Foto: Olga DeLawrence / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Schwerbehindertenausweis gibt es den Behinderten-Pauschbetrag: 1.140 Euro bei GdB 50 bis 2.840 Euro bei GdB 100 – ohne Einzelnachweise.
  • Krankheitskosten, die die Kasse nicht zahlt, zählen als außergewöhnliche Belastung, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
  • Ab GdB 80 (oder 70 mit Merkzeichen G) gibt es eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro.
  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es 20 Prozent Steuerermäßigung, höchstens 4.000 Euro im Jahr.
  • Krankengeld und Übergangsgeld sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt – eine Nachzahlung ist möglich.

1. Behinderten-Pauschbetrag

Mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) können Sie nach § 33b EStG einen jährlichen Pauschbetrag abziehen, ohne einzelne Kosten nachzuweisen. Bei Krebs wird für die Zeit der Heilungsbewährung meist ein GdB von mindestens 50 anerkannt. Wie Sie ihn beantragen, lesen Sie unter Schwerbehindertenausweis bei Krebs.

GdB2030405060708090100
Pauschbetrag (€/Jahr)3846208601.1401.4401.7802.1202.4602.840

Bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro.

2. Fahrtkostenpauschale

Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag gibt es eine Pauschale für private Fahrten:

  • 900 Euro bei einem GdB von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen G,
  • 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H.

3. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Kosten, die wegen der Erkrankung entstehen und die Ihnen niemand erstattet, können Sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG angeben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zuzahlungen zu Medikamenten, Klinik, Heil- und Hilfsmitteln
  • ärztlich verordnete Medikamente und Behandlungen, die selbst bezahlt wurden
  • Fahrten zu Behandlungen, Therapie und Nachsorge, die die Kasse nicht übernimmt
  • Eigenanteile für eine Perücke oder Prothese über dem Kassenzuschuss
  • Zuzahlungen zur Reha
  • Kosten für Psychotherapie oder Psychoonkologie ohne Kostenübernahme

Das Finanzamt erkennt diese Kosten aber erst an, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Sie hängt vom Einkommen, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab und liegt zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte. Wer Kinder hat und ein mittleres Einkommen, liegt eher im unteren Bereich.

Belege sammeln lohnt sich

Bei einer Krebsbehandlung kommen im Jahr schnell Beträge zusammen, die die zumutbare Belastung überschreiten. Heben Sie Apothekenquittungen, Rechnungen und ein Fahrtenbuch mit Datum, Ziel und Kilometern auf.

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege

Bezahlen Sie selbst eine Haushaltshilfe, eine Reinigungskraft oder einen Pflegedienst, können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen – höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Leistungen, die die Krankenkasse bezahlt hat, zählen nicht. Mehr zur Kassenleistung unter Haushaltshilfe bei Krebs.

5. Pflege-Pauschbetrag für Angehörige

Pflegen Angehörige eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in deren oder ihrer eigenen Wohnung, können sie einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Merkzeichen H.

6. Krankengeld, Übergangsgeld und die Steuererklärung

Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld sind steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt berücksichtigt sie bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen. Das kann zu einer Nachzahlung führen – besonders, wenn Sie im selben Jahr noch Gehalt bezogen haben.

Wichtig: Wer mehr als 410 Euro solcher Lohnersatzleistungen im Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

7. Was ist mit der Einmalzahlung einer Krebsversicherung?

Die Leistung einer privaten Krebs- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung ist in der Regel steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Details unter Krebsversicherung und Steuer.

Checkliste für die Steuererklärung

  1. Bescheid über den GdB beilegen bzw. dem Finanzamt einmalig vorlegen
  2. Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeld (wird meist elektronisch übermittelt)
  3. Belege über Zuzahlungen und selbst bezahlte Krankheitskosten
  4. Fahrtenaufstellung zu Behandlungen
  5. Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
  6. gegebenenfalls Nachweise zur Pflege durch Angehörige
Hinweis

Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung. Lohnsteuerhilfevereine beraten Mitglieder mit Arbeitseinkünften und Lohnersatzleistungen zu vergleichsweise günstigen Beiträgen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Krankengeld bekommen habe?

Ja. Wer im Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Kann ich den Pauschbetrag und einzelne Krankheitskosten gleichzeitig geltend machen?

Der Pauschbetrag deckt typische laufende Mehraufwendungen wegen der Behinderung ab, etwa für Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen. Krankheitskosten wie Zuzahlungen, Medikamente und Fahrten zur Behandlung können zusätzlich als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

Kann auch mein Angehöriger etwas absetzen?

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen – ab Pflegegrad 2. Auch der Behinderten-Pauschbetrag eines Kindes kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Eltern übertragen werden.

Was ist, wenn der Schwerbehindertenausweis erst später kommt?

Setzt das Versorgungsamt den Beginn rückwirkend fest, können bereits bestandskräftige Steuerbescheide für diese Jahre in der Regel noch geändert werden. Reichen Sie den Bescheid dann beim Finanzamt ein.

Redaktion VorsorgeVergleich
Wir erklären Absicherung bei schweren Krankheiten verständlich und prüfen Zahlen und Regeln an offiziellen Quellen. Stand: September 2026.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
  2. Gesetze im Internet: § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
  3. Gesetze im Internet: § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen
  4. Gesetze im Internet: § 46 EStG – Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.