Risikolebensversicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung? Was Familien wirklich brauchen

Viele Familien schließen beim Hauskauf eine Risikolebensversicherung ab – und denken nicht daran, was passiert, wenn jemand schwer erkrankt und überlebt. Warum beide Versicherungen unterschiedliche Risiken absichern und wie sie zusammenpassen.

Aktualisiert am 16. September 20263 Min. LesezeitRedaktion VorsorgeVergleich
Mann trägt Mädchen
Foto: Brittani Burns / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn die versicherte Person stirbt – an die Hinterbliebenen.
  • Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt, wenn eine versicherte Krankheit diagnostiziert wird – an die erkrankte Person selbst.
  • Heute überleben viele Menschen Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall – stehen dann aber oft vor langen Ausfallzeiten.
  • Die Risikolebensversicherung ist meist deutlich günstiger, weil der Todesfall in jüngeren Jahren seltener ist als eine schwere Erkrankung.
  • Für Familien mit Kredit ist oft die Kombination sinnvoll – manche Tarife bieten beides in einem Vertrag.

Zwei Risiken, zwei Versicherungen

Die Risikolebensversicherung sichert die Menschen ab, die zurückbleiben: Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Summe. So kann der Partner den Kredit tilgen oder die Kinder sind finanziell versorgt.

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung sichert dagegen die erkrankte Person selbst ab: Bei Diagnose von Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer anderen versicherten Krankheit wird die Summe ausgezahlt – zu Lebzeiten, für die Zeit der Behandlung und Genesung.

Warum das Überleben finanziell oft schwieriger ist

Die Medizin hat enorme Fortschritte gemacht. Nach Daten des Robert Koch-Instituts leben 65 Prozent der Frauen und 61 Prozent der Männer fünf Jahre nach einer Krebsdiagnose noch. Auch Herzinfarkt und Schlaganfall überleben heute die meisten Betroffenen. Das ist eine gute Nachricht – finanziell heißt es aber: Die Kosten des Lebens laufen weiter, während das Einkommen oft über Monate oder Jahre sinkt.

Eine Risikolebensversicherung hilft in dieser Situation nicht. Die Familie hat sich gegen den Todesfall abgesichert – nicht gegen die viel wahrscheinlichere schwere Erkrankung, die man überlebt.

Der Vergleich

RisikolebensversicherungSchwere-Krankheiten-Versicherung
Leistung beiTod der versicherten PersonDiagnose einer versicherten Krankheit
Wer erhält das Geld?Bezugsberechtigte, z. B. Partner oder Kinderin der Regel die erkrankte Person
Typischer ZweckKredittilgung, Versorgung der HinterbliebenenEinkommensausgleich, Kosten der Krankheit, Kredite, Zeit für Genesung
Beitragmeist vergleichsweise günstighöher, weil schwere Erkrankungen häufiger sind als Todesfälle
Gesundheitsprüfungjaja, oft ausführlicher
Laufzeithäufig passend zur Kreditlaufzeitoft bis zu einem bestimmten Endalter
SteuerAuszahlung kann erbschaftsteuerpflichtig seinEinmalzahlung an die versicherte Person in der Regel steuerfrei

Welche Absicherung für welche Lebenssituation?

Familie mit Kindern und Baufinanzierung

Hier ist die Kombination am sinnvollsten: Die Risikolebensversicherung verhindert, dass Partner und Kinder im Todesfall das Haus verlieren. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung schützt davor, dass eine lange Erkrankung die Finanzierung ins Wanken bringt. Tipps dazu unter Krebs und laufende Kredite.

Alleinverdiener

Beide Risiken treffen die Familie besonders hart. Neben der Risikolebensversicherung sollte das Einkommen bei Krankheit abgesichert sein – über eine BU und/oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Singles ohne Kredite

Eine Risikolebensversicherung ist meist nicht nötig, weil niemand finanziell abhängig ist. Das Risiko einer schweren Krankheit tragen Singles dagegen allein – hier ist eine Einmalzahlung besonders wertvoll.

Selbstständige

Kredite für den Betrieb oder Geschäftspartner können eine Risikolebensversicherung sinnvoll machen. Für die eigene Erkrankung fehlt oft jede gesetzliche Absicherung. Mehr unter Krebs als Selbstständiger.

Kombi-Tarife: worauf achten?

  • Einmal oder zweimal? Wird die Summe bei Krankheit ausgezahlt und erlischt danach der Todesfallschutz? Oder bleiben beide Leistungen bestehen?
  • Umfang der Krankheitsliste: Manche Kombi-Tarife sichern nur wenige Krankheiten ab.
  • Definitionen und Teilleistungen wie bei eigenständigen Tarifen prüfen.
  • Flexibilität: Zwei getrennte Verträge lassen sich unabhängig anpassen oder kündigen.
Fazit

Die Risikolebensversicherung und die Schwere-Krankheiten-Versicherung konkurrieren nicht – sie ergänzen sich. Wer nur den Todesfall absichert, lässt das häufigere Risiko offen: schwer zu erkranken und zu überleben. Wir vergleichen gerne beides für Sie.

Häufige Fragen

Kann ich beide Versicherungen kombinieren?

Ja. Sie können zwei getrennte Verträge abschließen oder einen Tarif wählen, der beide Leistungen verbindet – etwa eine Risikolebensversicherung mit vorgezogener Auszahlung bei schwerer Krankheit. Achten Sie darauf, ob die Summe dann nur einmal gezahlt wird oder beide Leistungen unabhängig voneinander bestehen.

Was bedeutet „vorgezogene Todesfallleistung“?

Bei manchen Risikolebensversicherungen wird die Summe bereits zu Lebzeiten ausgezahlt, wenn ärztlich festgestellt wird, dass die Lebenserwartung wegen einer Erkrankung nur noch kurz ist, oft zwölf Monate. Das ist nicht dasselbe wie eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, die schon bei der Diagnose leistet.

Welche Versicherung braucht ein Paar ohne Kinder?

Ohne Kinder und ohne gemeinsame Kredite ist die Risikolebensversicherung oft weniger dringend. Eine Absicherung gegen schwere Krankheit kann dagegen für beide Partner wichtig sein, wenn der Lebensstandard von zwei Einkommen abhängt.

Redaktion VorsorgeVergleich
Wir erklären Absicherung bei schweren Krankheiten verständlich und prüfen Zahlen und Regeln an offiziellen Quellen. Stand: September 2026.

Quellen

  1. Robert Koch-Institut: Krebs in Deutschland – Überlebensraten
  2. Deutsche Herzstiftung: Deutscher Herzbericht
  3. Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.