Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Versicherung zahlt eine Rente, wenn Sie in keinem Beruf mehr regelmäßig arbeiten können – meist weniger als drei Stunden täglich.
- Die BU zahlt dagegen schon, wenn Sie Ihren eigenen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
- Vorteil: günstiger und oft auch mit Vorerkrankungen oder riskanten Berufen erreichbar.
- Nachteil: Die Hürde ist hoch; in vielen Fällen, in denen eine BU zahlen würde, zahlt die EU-Versicherung nicht.
- Sie ergänzt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die nach ähnlichen Kriterien zahlt.
Was „erwerbsunfähig“ bedeutet
Erwerbsunfähig im Sinne der meisten Verträge sind Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr regelmäßig nachgehen können – in der Regel weniger als drei Stunden am Tag. Welchen Beruf Sie bisher hatten, spielt keine Rolle. Auch eine einfache Tätigkeit, die Sie theoretisch noch ausüben könnten, verhindert die Leistung.
BU und EU im direkten Vergleich
| Berufsunfähigkeit | Erwerbsunfähigkeit | |
|---|---|---|
| Maßstab | zuletzt ausgeübter Beruf | jede denkbare Tätigkeit |
| Leistungsgrenze | 50 % im eigenen Beruf | unter ca. 3 Stunden täglich |
| Beitrag | höher | deutlich niedriger |
| Annahme | strenger | etwas großzügiger |
| Beispiel: Chirurg mit Handverletzung | zahlt | zahlt nicht |
| Beispiel: schwere Krebserkrankung, dauerhaft nicht belastbar | zahlt | zahlt |
Für wen die EU-Versicherung eine Option ist
- Menschen, deren BU abgelehnt wurde oder unbezahlbar ist
- Berufe mit sehr hohen BU-Beiträgen
- Menschen, die eine Grundabsicherung für den schwersten Fall wollen
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: was schon da ist
Wer mindestens fünf Jahre rentenversichert ist und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie reicht aber meist nicht: Die volle Rente liegt im Durchschnitt bei rund 1.100 Euro brutto. Die private EU-Versicherung kann diese Lücke verkleinern. Mehr dazu unter Erwerbsminderungsrente bei Krebs.
Ob BU, EU oder gesetzliche Rente: Bis eine Rente bewilligt ist, vergehen oft Monate. Und wer nach einer schweren Krankheit wieder arbeiten kann, bekommt gar nichts – obwohl die Kosten der Krankheitsphase trotzdem anfallen. Hier setzt die Schwere-Krankheiten-Versicherung an: Sie zahlt bei Diagnose, ohne Prüfung der Arbeitsfähigkeit.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung?
Erwerbsminderung ist der Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung: voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, teilweise, wer weniger als sechs Stunden kann. Private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen orientieren sich meist an der Drei-Stunden-Grenze.
Brauche ich eine EU-Versicherung, wenn ich eine BU habe?
In der Regel nicht. Die BU leistet früher und umfassender. Sinnvoller als Ergänzung zur BU ist meist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





