Krankengeld ausgelaufen, aber weiter krank: Wer zahlt jetzt?

Nach 78 Wochen ist Schluss: Die Krankenkasse stellt das Krankengeld ein, obwohl Sie noch krank sind. Diese Situation nennt man Aussteuerung. So vermeiden Sie eine Lücke – und diese Leistungen kommen infrage.

Aktualisiert am 16. September 20263 Min. LesezeitRedaktion VorsorgeVergleich
Mann im roten Rundhalshemd neben weißem Vorhang
Foto: Dylan Ferreira / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Endet das Krankengeld nach der Höchstdauer, spricht man von Aussteuerung. Die Krankenkasse informiert meist einige Wochen vorher.
  • Die wichtigste Brücke ist das Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) – auch wenn Sie noch krank sind und formal einen Arbeitsvertrag haben.
  • Es muss rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit beantragt werden; es schließt sich nicht automatisch an.
  • Parallel sollte über eine Reha oder eine Erwerbsminderungsrente entschieden werden.
  • Reicht das Geld nicht, können Bürgergeld, Wohngeld oder Hilfen wie der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe helfen.

Was bedeutet „Aussteuerung“?

Krankengeld gibt es für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Ist diese Höchstdauer erreicht, endet der Anspruch – auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Die Krankenkasse „steuert Sie aus“.

Bei Krebserkrankungen kommt das häufiger vor, als man denkt: Operation, Chemotherapie, Bestrahlung, Reha und Nebenwirkungen wie starke Erschöpfung (Fatigue) können die Rückkehr in den Beruf deutlich verzögern. Umso wichtiger ist es, die Zeit danach frühzeitig zu planen.

Die Nahtlosigkeitsregelung: Arbeitslosengeld trotz Krankheit

Für genau diese Situation gibt es § 145 SGB III. Die Regelung soll verhindern, dass Menschen zwischen Krankenkasse, Arbeitsagentur und Rentenversicherung durchs Raster fallen.

Voraussetzungen

  • Ihre Leistungsfähigkeit ist voraussichtlich länger als sechs Monate so gemindert, dass Sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche unter üblichen Bedingungen ausüben können.
  • Eine verminderte Erwerbsfähigkeit wurde von der Rentenversicherung noch nicht festgestellt.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen für Arbeitslosengeld, insbesondere die Anwartschaftszeit (in der Regel mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten; Zeiten mit Krankengeld zählen mit).
  • Sie melden sich arbeitslos und beantragen Arbeitslosengeld.

Was die Arbeitsagentur verlangt

Die Agentur für Arbeit wird Sie auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung zu stellen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob eine Erwerbsminderung vorliegt; ein Reha-Antrag kann dabei in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, ruht das Arbeitslosengeld.

Nicht automatisch

Das Arbeitslosengeld schließt sich nicht von selbst an das Krankengeld an. Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit – am besten schon, wenn die Krankenkasse Ihnen das Ende des Krankengeldes ankündigt.

Wie viel Geld gibt es dann?

LeistungHöhe (Richtwert)
Krankengeld70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto, abzüglich Sozialabgaben
Arbeitslosengeld I60 % (mit Kind 67 %) des pauschalierten Nettoentgelts
Volle Erwerbsminderungsrenteabhängig von Beitragsjahren; im Durchschnitt rund 1.100 € brutto im Monat
BürgergeldRegelsatz plus angemessene Kosten der Unterkunft, abhängig von Bedürftigkeit

Mit jedem Schritt sinkt das Einkommen in der Regel weiter. Deshalb ist es so wichtig, die eigenen Fixkosten im Blick zu haben – und frühzeitig vorzusorgen.

Ihr Fahrplan für die Monate vor der Aussteuerung

  1. Datum klären: Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wann das Krankengeld endet.
  2. Beratung holen: Sozialdienst, Krebsberatungsstelle, Sozialverband oder die Beratungsstellen der Rentenversicherung helfen kostenlos.
  3. Reha prüfen: Eine onkologische Reha kann die Rückkehr in den Job erleichtern. Siehe Reha nach Krebs.
  4. Wiedereingliederung besprechen: Ist ein stufenweiser Wiedereinstieg vor der Aussteuerung möglich? Siehe Krebs und Job.
  5. Arbeitslos melden: Rechtzeitig vor Ende des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit.
  6. Rente prüfen: Ist eine dauerhafte Rückkehr unrealistisch, lassen Sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente prüfen.
  7. Budget anpassen: Welche Kosten lassen sich senken, wo helfen Wohngeld oder andere Leistungen?

Arbeitsverhältnis und Urlaub

Das Arbeitsverhältnis endet durch die Aussteuerung nicht automatisch. Während Sie Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung beziehen, ruht es in der Regel. Urlaubsansprüche aus der Zeit der Krankheit verfallen nicht sofort, sondern nach der Rechtsprechung spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Unter Umständen lohnt es sich, offene Ansprüche mit dem Arbeitgeber zu klären. Hier ist arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll.

Vorsorge für die lange Strecke

Gerade die Zeit nach dem Krankengeld zeigt, wie schnell Ersparnisse aufgebraucht sind. Eine Einmalzahlung aus einer Krebs- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung gibt Spielraum, wenn die gesetzlichen Leistungen kleiner werden.

Häufige Fragen

Wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?

Möglichst früh – spätestens, sobald das Ende des Krankengeldes absehbar ist, idealerweise einige Wochen vorher. So vermeiden Sie eine Zahlungslücke. Die Krankenkasse nennt Ihnen das Datum der Aussteuerung.

Muss ich meinen Job kündigen, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Nein. Über die Nahtlosigkeitsregelung können Sie Arbeitslosengeld erhalten, obwohl Ihr Arbeitsverhältnis formal weiterbesteht. Kündigen Sie nicht vorschnell selbst – das kann Nachteile wie eine Sperrzeit haben. Lassen Sie sich beraten.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, berechnet aus dem Verdienst vor der Arbeitsunfähigkeit. Es ist damit meist niedriger als das Krankengeld.

Was passiert, wenn die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung feststellt?

Dann endet die Nahtlosigkeitsregelung. Sie gelten wieder als vermittelbar im Rahmen Ihres Leistungsvermögens. Gegen einen ablehnenden Rentenbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – Sozialverbände helfen dabei.

Redaktion VorsorgeVergleich
Wir erklären Absicherung bei schweren Krankheiten verständlich und prüfen Zahlen und Regeln an offiziellen Quellen. Stand: September 2026.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 145 SGB III – Minderung der Leistungsfähigkeit
  2. Sozialverband VdK: Nahtlosigkeitsregelung erleichtert den Übergang vom Krankengeld
  3. Gesetze im Internet: § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes
  4. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.