Das Wichtigste in Kürze
- Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Diagnose nicht mitteilen – nur die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer.
- Eine Krankheit schützt nicht grundsätzlich vor Kündigung. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
- Mit Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellung braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts.
- Nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten – die Teilnahme ist freiwillig.
- Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht einen sanften Wiedereinstieg, während Krankengeld oder Übergangsgeld weiterlaufen.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose sagen?
Nein. Sie sind verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ohne Diagnose.
Ob Sie mehr erzählen, ist Ihre Entscheidung. Manche Betroffene erleben Offenheit als entlastend, weil Kolleginnen und Vorgesetzte dann verständnisvoll reagieren und die Rückkehr leichter planbar ist. Andere möchten ihre Erkrankung privat halten. Beides ist in Ordnung. Ein Mittelweg ist, nur die direkte Führungskraft oder die Personalabteilung zu informieren und um Vertraulichkeit zu bitten.
Kann ich wegen Krebs gekündigt werden?
Eine Erkrankung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung – auch nicht während einer Krankschreibung. Für eine krankheitsbedingte Kündigung gelten aber hohe Hürden, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, also in der Regel in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit:
- Negative Prognose: Es muss zu erwarten sein, dass weitere erhebliche Fehlzeiten entstehen.
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung, etwa durch unzumutbare Kosten oder Störungen im Ablauf.
- Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers – dabei zählen Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten.
Hat der Arbeitgeber kein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, erschwert das eine krankheitsbedingte Kündigung zusätzlich. Bei Krebserkrankungen mit guter Heilungsprognose ist eine negative Prognose oft schwer zu begründen.
Gegen eine Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Lassen Sie sich sofort beraten – etwa von einer Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ihrer Gewerkschaft oder einem Sozialverband.
Besonderer Schutz mit Schwerbehindertenausweis
Wer als schwerbehindert anerkannt oder gleichgestellt ist, genießt nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung besonderen Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber braucht vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts. Bei Krebs wird für die Zeit der Heilungsbewährung meist ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt. Der Schutz greift auch, wenn der Antrag mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt wurde. Mehr dazu unter Schwerbehindertenausweis bei Krebs.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Waren Sie innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein BEM anbieten (§ 167 SGB IX). Ziel ist, gemeinsam zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten vorgebeugt werden kann.
- Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Ablehnung darf keine direkten Nachteile haben.
- Sie können eine Vertrauensperson und die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebsrat hinzuziehen.
- Mögliche Ergebnisse: angepasste Arbeitszeiten, andere Aufgaben, Homeoffice, technische Hilfsmittel, stufenweise Rückkehr.
- Diagnosen müssen Sie auch im BEM nicht offenlegen – es geht um Einschränkungen und Lösungen.
Stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)
Nach einer langen Behandlung ist ein direkter Einstieg in Vollzeit oft zu viel. Bei der stufenweisen Wiedereingliederung steigern Sie Ihre Arbeitszeit über mehrere Wochen schrittweise, zum Beispiel von zwei auf vier auf sechs Stunden.
- Grundlage ist ein Stufenplan Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, dem Sie, Ihr Arbeitgeber und der Kostenträger zustimmen.
- Sie gelten weiterhin als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld oder – im Anschluss an eine Reha – Übergangsgeld.
- Die Wiedereingliederung ist freiwillig und kann bei Überforderung angepasst oder abgebrochen werden.
Mehr zum Krankengeld in dieser Phase im Artikel Krankengeld bei Krebs.
Wenn der alte Job nicht mehr passt
Manchmal ist eine Rückkehr in die bisherige Tätigkeit nicht möglich. Dann kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur infrage, etwa Umschulungen, Weiterbildungen oder Hilfen für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz. Ist die Arbeitsfähigkeit dauerhaft stark eingeschränkt, kann eine Erwerbsminderungsrente geprüft werden.
Und Selbstständige?
Selbstständige haben weder Lohnfortzahlung noch Kündigungsschutz – dafür aber oft einen Betrieb, der ohne sie nicht weiterläuft. Welche Absicherungen es gibt, lesen Sie unter Krebs als Selbstständiger.
Viele Betroffene kehren zu früh zurück, weil das Geld knapp wird. Eine finanzielle Absicherung über eine Einmalzahlung kann den Druck nehmen – und den Wiedereinstieg in einem Tempo ermöglichen, das zur Genesung passt.
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber mich während der Krankschreibung anrufen?
Kurze Rückfragen zu dringenden betrieblichen Belangen, etwa zu Passwörtern oder Übergaben, sind in Grenzen zulässig. Sie sind während der Arbeitsunfähigkeit aber nicht verpflichtet zu arbeiten oder ständig erreichbar zu sein.
Verfällt mein Urlaub, wenn ich lange krank bin?
Nicht sofort. Bei langer Krankheit verfällt der gesetzliche Mindesturlaub nach der Rechtsprechung spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Endet das Arbeitsverhältnis, kann nicht genommener Urlaub abgegolten werden.
Habe ich nach der Erkrankung Anspruch auf Teilzeit?
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben Sie nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit grundsätzlich Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, in größeren Betrieben auch auf befristete Brückenteilzeit. Schwerbehinderte Menschen haben einen eigenen Anspruch auf Teilzeit, wenn sie wegen ihrer Behinderung notwendig ist.
Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag, wenn ich eine Erwerbsminderungsrente bekomme?
Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass das Arbeitsverhältnis bei einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente endet oder bei einer befristeten ruht. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





