Das Wichtigste in Kürze
- Direkt nach der Klinik kommt die Anschlussrehabilitation (AHB) infrage – sie beginnt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung.
- Später ist eine onkologische Reha möglich, grundsätzlich bis ein Jahr nach Ende der Erstbehandlung, in Ausnahmen bis zu zwei Jahre.
- Eine Reha dauert meist drei Wochen, stationär oder ambulant.
- Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag – bei der Anschlussreha für höchstens 14 Tage im Jahr. Wer wenig verdient, zahlt weniger oder nichts.
- Während der Reha zahlt die Rentenversicherung in der Regel Übergangsgeld: 68 Prozent, mit Kind 75 Prozent einer Berechnungsgrundlage aus dem letzten Einkommen.
Warum eine Reha nach Krebs sinnvoll ist
Krebsbehandlungen sind belastend. Viele Betroffene kämpfen danach mit Erschöpfung (Fatigue), Schmerzen, Nervenschäden, Konzentrationsproblemen oder Ängsten. Eine onkologische Reha setzt genau hier an: mit Bewegungstherapie, Physiotherapie, Ernährungsberatung, psychoonkologischer Begleitung und Beratung zum beruflichen Wiedereinstieg. Ziel ist, die Lebensqualität zu verbessern und – bei Berufstätigen – die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Die zwei Reha-Formen im Überblick
| Anschlussrehabilitation (AHB) | Onkologische Reha / Nachsorgeleistung | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | direkt nach Krankenhausbehandlung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen | grundsätzlich bis 1 Jahr nach Ende der Erstbehandlung, ausnahmsweise bis 2 Jahre |
| Antrag | über den Sozialdienst der Klinik, noch während des Aufenthalts | selbst, mit Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des Arztes |
| Dauer | meist 3 Wochen | meist bis zu 3 Wochen |
| Form | stationär oder ambulant | stationär oder ambulant |
| Zuzahlung | max. 10 € pro Tag, höchstens 14 Tage im Jahr | max. 10 € pro Tag, höchstens 42 Tage im Jahr |
Wer zahlt die Reha?
- Deutsche Rentenversicherung: für Berufstätige und Menschen, deren Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Onkologische Nachsorgeleistungen erbringt die Rentenversicherung auch für Rentnerinnen und Rentner sowie für nicht versicherte Angehörige von Versicherten.
- Krankenkasse: wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist, etwa bei fehlenden Versicherungszeiten.
Sie müssen den richtigen Träger nicht selbst herausfinden: Ein Antrag beim falschen Träger wird weitergeleitet.
Was die Reha kostet
Die Kosten für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Träger. Sie zahlen bei stationärer Reha eine Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Tag:
- bei der Anschlussrehabilitation für höchstens 14 Tage im Kalenderjahr,
- bei sonstigen Reha-Leistungen der Rentenversicherung für höchstens 42 Tage im Kalenderjahr.
Keine Zuzahlung leisten unter anderem Minderjährige und Menschen mit geringem Einkommen – 2026 etwa bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.583 Euro. Bei etwas höherem Einkommen und Kindern im Haushalt ist eine gestaffelte Ermäßigung möglich. Zuzahlungen, die im selben Jahr bereits für eine Krankenhausbehandlung oder Reha geleistet wurden, werden angerechnet. Mehr zu Belastungsgrenzen unter Zuzahlungsbefreiung bei Krebs.
Übergangsgeld: Einkommen während der Reha
Wenn die Rentenversicherung die Reha trägt und Sie vorher Arbeitsentgelt oder Krankengeld bezogen haben, erhalten Sie in der Regel Übergangsgeld:
- 68 Prozent einer Berechnungsgrundlage aus dem letzten Einkommen,
- 75 Prozent, wenn Sie ein Kind mit Kindergeldanspruch haben oder pflegebedürftig sind bzw. Ihr Partner Sie pflegt.
Die Berechnungsgrundlage liegt bei Angestellten bei 80 Prozent des letzten Bruttoentgelts, höchstens beim Nettoentgelt. Bei Selbstständigen wird das Einkommen zugrunde gelegt, aus dem zuletzt Beiträge gezahlt wurden. Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber wie Krankengeld dem Progressionsvorbehalt.
Zahlt Ihr Arbeitgeber noch das Gehalt weiter, gibt es für diese Zeit kein Übergangsgeld. Übergangsgeld ersetzt Einkommen – es kommt nicht zusätzlich hinzu.
So stellen Sie den Antrag
Anschlussrehabilitation
Sprechen Sie noch im Krankenhaus mit dem Sozialdienst. Er stellt den Antrag gemeinsam mit Ihnen und der behandelnden Ärztin und kümmert sich um die Klinikauswahl.
Onkologische Reha zu einem späteren Zeitpunkt
- Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen – online oder in einer Beratungsstelle.
- Befundbericht von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt beilegen.
- Wunschklinik angeben und begründen.
- Bei Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – das lohnt sich häufig.
Reha, Beruf und Wiedereinstieg
Die Reha-Klinik gibt am Ende eine Einschätzung ab, ob und in welchem Umfang Sie wieder arbeiten können. Häufig wird eine stufenweise Wiedereingliederung empfohlen. Schließt diese innerhalb von vier Wochen an die Reha an, zahlt die Rentenversicherung in der Regel weiter Übergangsgeld. Mehr zum Thema unter Krebs und Job.
Sonderformen
- Familienorientierte Reha: für krebskranke Kinder gemeinsam mit Eltern und Geschwistern.
- Reha für Kinder und Jugendliche: Die Rentenversicherung erbringt sie auch für Kinder von Versicherten.
- Medizinisch-berufliche Reha: wenn eine Rückkehr in den bisherigen Beruf schwierig ist.
Übergangsgeld sichert während der Reha einen Teil des Einkommens – aber eben nur einen Teil. Wer über eine Einmalzahlung abgesichert ist, kann sich in der Reha auf das Wesentliche konzentrieren: gesund werden.
Häufige Fragen
Kann ich mir die Reha-Klinik aussuchen?
Ja, Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Nennen Sie im Antrag eine geeignete Klinik und begründen Sie Ihren Wunsch, etwa mit der Spezialisierung auf Ihre Krebsart oder der Nähe zur Familie. Der Kostenträger muss berechtigte Wünsche berücksichtigen.
Bekommen auch Rentner eine onkologische Reha?
Ja. Die Rentenversicherung erbringt onkologische Nachsorgeleistungen auch für Menschen, die bereits eine Rente beziehen, sowie für nicht versicherte Angehörige von Versicherten. Die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Kann ich die Reha ablehnen?
Grundsätzlich ja. Wenn Sie Krankengeld beziehen und die Krankenkasse Sie wegen gefährdeter Erwerbsfähigkeit zur Reha aufgefordert hat, kann eine Ablehnung aber dazu führen, dass das Krankengeld entfällt. Lassen Sie sich vorher beraten.
Wie oft kann ich zur Reha?
Nach einer onkologischen Reha ist eine weitere in der Regel frühestens nach vier Jahren möglich – es sei denn, sie ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich, etwa bei einem Rückfall oder neuen Behandlungsfolgen.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





