Das Wichtigste in Kürze
- Bei Krebs wird für die Zeit der Heilungsbewährung in der Regel ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 anerkannt – damit gilt man als schwerbehindert.
- Die Heilungsbewährung dauert meist fünf Jahre, bei manchen Tumoren kürzer.
- Vorteile: Behinderten-Pauschbetrag (ab 1.140 Euro bei GdB 50), fünf Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, frühere Altersrente.
- Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt bzw. der zuständigen Landesbehörde.
- Ihren Arbeitgeber müssen Sie nicht informieren – für manche Vorteile im Job ist das aber nötig.
Warum bei Krebs ein Schwerbehindertenausweis möglich ist
„Behinderung“ klingt für viele nicht nach der eigenen Situation. Im Sozialrecht ist der Begriff aber weit gefasst: Eine Behinderung liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate andauert und die Teilhabe am Leben einschränkt. Eine Krebserkrankung erfüllt das in aller Regel.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.
Heilungsbewährung: GdB 50 auch ohne sichtbare Einschränkungen
Bei bösartigen Tumoren gilt eine Besonderheit: Nach der Erstbehandlung wird eine Heilungsbewährung abgewartet, weil in dieser Zeit das Rückfallrisiko am höchsten ist. Während der Heilungsbewährung wird in der Regel ein GdB von mindestens 50 festgestellt – auch wenn Sie sich körperlich wieder gut fühlen. Bei ausgedehnteren Tumoren oder schweren Behandlungsfolgen kann der GdB höher liegen, bis 100.
- Die Heilungsbewährung dauert meist fünf Jahre, gerechnet ab der Entfernung des Tumors bzw. dem Ende der Primärbehandlung.
- Bei bestimmten Tumoren im Frühstadium ist sie kürzer, etwa zwei Jahre.
- Nach Ablauf wird neu bewertet – dann zählen die tatsächlich verbliebenen Beeinträchtigungen.
Welche Vorteile der Ausweis bringt
Steuern: Behinderten-Pauschbetrag
Nach § 33b Einkommensteuergesetz können Sie einen jährlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelkosten nachzuweisen:
| GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl | 7.400 € |
Ab GdB 80 (oder 70 mit Merkzeichen G) gibt es zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro. Mehr Steuertipps unter Krebs und Steuern.
Arbeit: Zusatzurlaub und Kündigungsschutz
- Fünf Arbeitstage Zusatzurlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
- Besonderer Kündigungsschutz: Besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts.
- Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen.
- Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Rente: früher in den Ruhestand
Mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie bei 35 Versicherungsjahren früher in Rente gehen – ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65, mit Abschlägen ab 62. Voraussetzung ist, dass die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn noch besteht.
Weitere Nachteilsausgleiche
Je nach Merkzeichen kommen zum Beispiel Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag oder Parkerleichterungen hinzu.
Gleichstellung ab GdB 30
Liegt der GdB bei 30 oder 40, können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, wenn Sie ohne sie Ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder keinen neuen finden können. Gleichgestellte erhalten zum Beispiel den besonderen Kündigungsschutz, aber keinen Zusatzurlaub und keine vorgezogene Altersrente.
So beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis
- Antrag besorgen: beim Versorgungsamt bzw. der zuständigen Landesbehörde, in vielen Bundesländern auch online.
- Behandelnde Ärzte angeben und Schweigepflichtentbindung erteilen.
- Befunde beilegen: Arztbriefe, Operations- und Pathologiebericht, Reha-Bericht beschleunigen das Verfahren.
- Alle Beeinträchtigungen nennen: nicht nur den Krebs, sondern auch Folgen wie Fatigue, Schmerzen, Polyneuropathie, psychische Belastung und weitere Erkrankungen.
- Früheren Beginn beantragen, wenn sinnvoll – zum Beispiel ab Diagnosedatum.
- Bescheid prüfen: Bei zu niedrigem GdB innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Der Sozialdienst der Klinik oder der Reha-Einrichtung hilft beim Ausfüllen – oft schon während des Aufenthalts. Auch Krebsberatungsstellen und Sozialverbände unterstützen kostenlos.
Häufige Fragen
Was passiert nach Ablauf der Heilungsbewährung?
Das Versorgungsamt prüft den GdB neu. Dann zählt nicht mehr die Diagnose, sondern welche Beeinträchtigungen tatsächlich noch bestehen, zum Beispiel Fatigue, Lymphödeme, Nervenschäden oder Organverluste. Der GdB kann sinken, gleich bleiben oder bei fortbestehenden Folgen auch hoch bleiben.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Schwerbehinderung mitteilen?
Nein, grundsätzlich nicht – auch nicht im Bewerbungsgespräch, sofern die Behinderung die Tätigkeit nicht ausschließt. Den Zusatzurlaub und den besonderen Kündigungsschutz können Sie aber nur nutzen, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Den Kündigungsschutz können Sie im Ernstfall auch nachträglich innerhalb von drei Wochen nach einer Kündigung geltend machen.
Kann ich parken, wo Behindertenparkplätze sind?
Nur mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und einem entsprechenden Parkausweis. Der Schwerbehindertenausweis allein reicht dafür nicht.
Gilt der Pauschbetrag rückwirkend?
Der Pauschbetrag gilt ab dem Jahr, ab dem der GdB festgestellt ist. Das Versorgungsamt kann den Beginn auf einen früheren Zeitpunkt festlegen, wenn dieser glaubhaft ist – etwa das Datum der Diagnose. Bereits abgeschlossene Steuerbescheide können dann oft noch geändert werden.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





