Das Wichtigste in Kürze
- Nehmen Sie sich Zeit: Medizinische Entscheidungen gehen vor. Eine Zweitmeinung ist Ihr gutes Recht.
- Sorgen Sie für eine lückenlose Krankschreibung – sie ist die Grundlage für Lohnfortzahlung und Krankengeld.
- Lassen Sie sich früh vom Sozialdienst oder einer Krebsberatungsstelle beraten – kostenlos.
- Beantragen Sie Schwerbehindertenausweis, Zuzahlungsbefreiung und gegebenenfalls Haushaltshilfe.
- Prüfen Sie bestehende Versicherungen und melden Sie mögliche Leistungsfälle zeitnah.
Diese Checkliste ersetzt keine medizinische Beratung. Sprechen Sie alle Fragen zu Ihrer Erkrankung und Behandlung mit Ihrem Behandlungsteam. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beantwortet Fragen kostenlos am Telefon und per E-Mail. Wenn Sie seelisch sehr belastet sind, sprechen Sie Ihr Behandlungsteam auf psychoonkologische Unterstützung an.
1. Behandlung verstehen und Zeit nehmen
In den meisten Fällen muss nicht am selben Tag entschieden werden. Lassen Sie sich Diagnose und Behandlungsplan in Ruhe erklären, nehmen Sie eine Vertrauensperson mit und schreiben Sie Fragen auf. Eine Zweitmeinung – etwa in einem zertifizierten Krebszentrum – ist Ihr gutes Recht.
2. Krankschreibung lückenlos organisieren
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Grundlage für Lohnfortzahlung und später Krankengeld. Achten Sie darauf, dass Folgebescheinigungen spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen ausgestellt werden – auch bei Klinikaufenthalten. Mehr dazu unter Krankengeld bei Krebs.
3. Arbeitgeber informieren – aber nur so viel, wie Sie möchten
Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer melden, nicht die Diagnose. Überlegen Sie, wem Sie was erzählen möchten. Hinweise im Artikel Krebs und Job.
4. Sozialberatung in Anspruch nehmen
Der Sozialdienst der Klinik und die Krebsberatungsstellen kennen alle Anträge und Fristen. Die Beratung ist kostenlos – nutzen Sie sie früh, nicht erst, wenn es finanziell eng wird.
5. Anschlussreha planen
Steht eine Operation oder Klinikbehandlung an, fragen Sie früh nach einer Anschlussrehabilitation. Der Antrag läuft über den Sozialdienst, noch während Sie in der Klinik sind. Details unter Reha nach Krebs.
6. Schwerbehindertenausweis beantragen
Bei Krebs wird für die Zeit der Heilungsbewährung meist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt. Das bringt Steuervorteile, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz. Beantragen Sie den Ausweis früh und nennen Sie das Diagnosedatum als Beginn. Mehr unter Schwerbehindertenausweis bei Krebs.
7. Zuzahlungen und Kosten im Blick behalten
- Quittungen für Zuzahlungen sammeln – ab der Belastungsgrenze gibt es eine Befreiung.
- Fahrten zu Chemo- und Strahlentherapie vorab von der Krankenkasse genehmigen lassen.
- Eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie den Haushalt nicht schaffen.
8. Versicherungen prüfen und Leistungsfälle melden
Schauen Sie Ihre Unterlagen durch. Mögliche Leistungen kommen infrage aus:
- Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung
- Restschuldversicherung zu Krediten
- Zusatzversicherungen über den Arbeitgeber oder Verbände
Viele Verträge haben Meldefristen. Melden Sie den möglichen Leistungsfall zeitnah.
9. Finanzen ordnen
Machen Sie eine einfache Übersicht: Welche Einnahmen fallen weg, welche Leistungen kommen hinzu, welche Fixkosten laufen weiter? Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank, wenn Kreditraten zum Problem werden könnten – siehe Krebs und laufende Kredite. In finanziellen Notlagen hilft unter anderem der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe.
10. Vorsorgedokumente regeln
Unabhängig von der Prognose ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und gegebenenfalls eine Bankvollmacht. So kann eine Vertrauensperson handeln, wenn Sie selbst zeitweise nicht können. Vorlagen stellt das Bundesministerium der Justiz bereit.
Eine Krebsdiagnose betrifft die ganze Familie. Auch Angehörige können sich in Krebsberatungsstellen beraten lassen. Und wenn Sie selbst gesund sind: Die Erfahrung zeigt, wie wichtig finanzielle Vorsorge ist. Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung lässt sich nur abschließen, solange man gesund ist.
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf eine Zweitmeinung?
Ja. Gesetzlich Versicherte können vor bestimmten planbaren Eingriffen eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Darüber hinaus können Sie jederzeit eine weitere Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen, etwa in einem zertifizierten Krebszentrum. Viele Kassen unterstützen Zweitmeinungen auch freiwillig.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose. Ob und wie viel Sie erzählen, entscheiden Sie selbst. Hinweise dazu im Artikel Krebs und Job.
Wer hilft mir bei Anträgen?
Der Sozialdienst im Krankenhaus, die psychosozialen Krebsberatungsstellen, der Krebsinformationsdienst sowie Sozialverbände helfen kostenlos bei Anträgen zu Reha, Schwerbehinderung, Krankengeld und Rente.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





