Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn Sie wegen Krankenhaus, Reha oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können.
- Mit einem Kind unter zwölf Jahren (oder einem behinderten Kind) besteht der Anspruch bis zu 26 Wochen.
- Ohne Kind gibt es bei schwerer Krankheit oder nach einer Operation bis zu vier Wochen – viele Kassen leisten freiwillig mehr.
- Voraussetzung: Niemand im Haushalt kann die Aufgaben übernehmen.
- Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten pro Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Krankheit nicht weiterführen können. Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle:
| Mit Kind unter 12 Jahren oder behindertem, hilfebedürftigem Kind | Ohne Kind | |
|---|---|---|
| Anlass | Krankenhausbehandlung, Reha, häusliche Krankenpflege, schwere Krankheit, akute Verschlimmerung | schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, insbesondere nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder ambulanter Krankenhausbehandlung |
| Dauer | bis zu 26 Wochen | bis zu 4 Wochen |
| Weitere Voraussetzung | Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen. | |
Viele Krankenkassen gehen in ihrer Satzung über diese Mindestleistungen hinaus – etwa mit einer höheren Altersgrenze für Kinder oder längeren Zeiträumen. Fragen Sie konkret nach.
Eine Chemotherapie mit starken Nebenwirkungen, eine größere Operation oder eine Strahlentherapie mit ausgeprägter Erschöpfung sind typische Situationen, in denen eine Haushaltshilfe bewilligt wird. Wichtig ist eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit bestätigt.
Was die Haushaltshilfe übernimmt
- Einkaufen und Kochen
- Putzen und Wäsche
- Betreuung und Versorgung der Kinder, zum Beispiel Bringen und Abholen
- notwendige Besorgungen
Pflegerische Tätigkeiten gehören nicht dazu – dafür gibt es die häusliche Krankenpflege oder die Leistungen der Pflegeversicherung.
Was kostet die Haushaltshilfe?
Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Diese Zuzahlung zählt zur jährlichen Belastungsgrenze. Mehr dazu unter Zuzahlungsbefreiung bei Krebs.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe
- Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einholen – bei Klinikaufenthalten über das Entlassmanagement oder den Sozialdienst.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen, möglichst vor Beginn der Hilfe. Die meisten Kassen haben ein eigenes Formular.
- Angaben zum Haushalt machen: Wer lebt dort, warum kann niemand den Haushalt übernehmen?
- Hilfe organisieren: über einen Dienstleister oder eine selbst gesuchte Person.
- Stundennachweise sammeln und bei der Kasse einreichen.
Wenn Angehörige helfen
Springen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad ein – etwa Großeltern oder Geschwister –, zahlt die Krankenkasse keine Vergütung. Sie kann aber Fahrtkosten und Verdienstausfall erstatten, wenn diese angemessen sind.
Weitere Unterstützung im Alltag
- Pflegeversicherung: Bei einem Pflegegrad gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für anerkannte Alltagshilfen.
- Kinderkrankengeld: Ist ein Kind krank und muss betreut werden, haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage.
- Steuer: Selbst bezahlte haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuer abgezogen werden. Siehe Krebs und Steuern.
- Ehrenamtliche Angebote von Krebsberatungsstellen, Kirchengemeinden und Nachbarschaftshilfen.
Nach vier bzw. 26 Wochen endet die Kassenleistung – die Behandlung manchmal nicht. Wer über eine Schwere-Krankheiten-Versicherung abgesichert ist, kann sich zusätzliche Unterstützung im Haushalt einfach leisten.
Häufige Fragen
Kann mein Partner die Haushaltshilfe übernehmen und Geld dafür bekommen?
Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad erhalten keine Vergütung als Haushaltshilfe. Die Krankenkasse kann aber Fahrtkosten und einen Verdienstausfall erstatten, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis stehen. Lebt der Partner im Haushalt und kann den Haushalt führen, besteht in der Regel ohnehin kein Anspruch.
Wer sucht die Haushaltshilfe aus?
Sie können eine Fachkraft über einen Pflege- oder Familienpflegedienst organisieren oder eine selbst gesuchte Person, etwa Freunde oder Nachbarn, beschäftigen. Für selbst beschaffte Kräfte erstatten die Kassen die Kosten in angemessener Höhe, oft mit einem festen Stundensatz.
Hilft auch die Pflegeversicherung?
Wenn ein Pflegegrad festgestellt ist, ja: Pflegebedürftige erhalten unter anderem einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der auch für anerkannte Haushalts- und Alltagshilfen genutzt werden kann.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





