Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben – mit Pflegeunterstützungsgeld (90 % des Nettoentgelts).
- Die Pflegezeit erlaubt bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung, unbezahlt, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
- Zur Begleitung in der letzten Lebensphase ist eine Freistellung bis zu 3 Monate möglich – auch ohne Pflegegrad.
- Eine Krankschreibung gibt es nur, wenn Sie selbst arbeitsunfähig sind – psychische Erschöpfung kann ein Grund sein.
- Kurze bezahlte Freistellung kann sich aus § 616 BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben.
Die Möglichkeiten im Überblick
| Möglichkeit | Dauer | Geld | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| § 616 BGB / Arbeits- oder Tarifvertrag | wenige Tage | Gehalt läuft weiter | nicht vertraglich ausgeschlossen |
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | bis 10 Arbeitstage je Angehörigem pro Jahr | Pflegeunterstützungsgeld, 90 % netto | akute Pflegesituation, voraussichtlich Pflegegrad |
| Pflegezeit | bis 6 Monate | unbezahlt, zinsloses Darlehen möglich | Pflegegrad, häusliche Pflege, > 15 Beschäftigte |
| Familienpflegezeit | bis 24 Monate, mind. 15 Std./Woche Arbeit | anteiliges Gehalt, zinsloses Darlehen | Pflegegrad, häusliche Pflege, > 25 Beschäftigte |
| Begleitung in der letzten Lebensphase | bis 3 Monate | unbezahlt, zinsloses Darlehen | kein Pflegegrad nötig, > 15 Beschäftigte |
Kurzfristig: die ersten Tage nach der Diagnose
Nach einer Diagnose müssen oft schnell Dinge organisiert werden: Klinikaufnahme, Gespräche mit Ärzten, Betreuung zu Hause. Für solche Situationen gibt es zwei Wege:
Bezahlte Freistellung nach § 616 BGB
Sind Sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen verhindert, zahlt der Arbeitgeber weiter – zum Beispiel für die Begleitung zu einem wichtigen Arzttermin. Viele Arbeitsverträge schließen das allerdings aus oder regeln es genauer. Schauen Sie in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Die Pflegekasse des Angehörigen zahlt Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts – 2026 höchstens 135,63 Euro pro Tag. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit.
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung setzt voraus, dass Ihr Angehöriger voraussichtlich pflegebedürftig ist. Nach einer großen Operation oder während einer belastenden Therapie ist das oft der Fall, bei guter Verfassung nicht. Das beurteilt die behandelnde Ärztin oder der Arzt.
Länger kürzertreten: Pflegezeit und Familienpflegezeit
Wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, können Sie sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen (Pflegezeit) oder Ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren (Familienpflegezeit). Beide zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten. Details, Fristen und das zinslose Darlehen erklärt der Artikel Pflegezeit und Familienpflegezeit.
In der letzten Lebensphase begleiten
Ist die Erkrankung weit fortgeschritten und die Lebenserwartung begrenzt, können Sie sich bis zu drei Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu begleiten – zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Wenn Sie selbst nicht mehr können
Die Sorge um einen geliebten Menschen kann krank machen. Schlaflosigkeit, Erschöpfung, Angst und depressive Verstimmungen sind häufig. Ist Ihre eigene Gesundheit so beeinträchtigt, dass Sie nicht arbeiten können, ist eine Krankschreibung gerechtfertigt – nicht wegen der Erkrankung des Angehörigen, sondern wegen Ihrer eigenen Beschwerden. Sprechen Sie offen mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Neben den gesetzlichen Ansprüchen sind oft pragmatische Lösungen möglich: Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, Überstundenabbau, unbezahlter Urlaub. Viele Arbeitgeber reagieren verständnisvoll, wenn sie frühzeitig informiert werden.
Häufige Fragen
Kann ich mich krankschreiben lassen, weil meine Mutter Krebs hat?
Nicht wegen der Erkrankung der Mutter. Eine Krankschreibung setzt voraus, dass Sie selbst arbeitsunfähig sind. Die Belastung durch die Situation kann aber zu eigenen Beschwerden wie Erschöpfung, Schlafstörungen oder einer depressiven Reaktion führen – dann entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über eine Krankschreibung.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung müssen Sie nur unverzüglich mitteilen; eine Zustimmung ist nicht nötig. Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen Sie fristgerecht ankündigen. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
Bin ich während der Freistellung vor Kündigung geschützt?
Ja. Ab der Ankündigung – höchstens zwölf Wochen vor Beginn – bis zum Ende der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit besteht besonderer Kündigungsschutz.
Wer gilt als naher Angehöriger?
Unter anderem Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehe- und Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister und deren Ehepartner, Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Schwieger- und Enkelkinder.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





