Das Wichtigste in Kürze
- Zuerst: Informationen sammeln – mit Einverständnis des Elternteils beim Arztgespräch dabei sein.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung klären, solange Ihr Elternteil selbst entscheiden kann.
- Pflegegrad beantragen, wenn Hilfe im Alltag nötig ist – das öffnet Leistungen und Freistellungsrechte.
- Im Job gibt es kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit.
- Prüfen Sie Ihr eigenes Risiko: Bei bestimmten Krebsarten ist frühere Vorsorge sinnvoll.
Die ersten Tage: sortieren statt funktionieren
Nach der Diagnose wollen viele sofort handeln. Das ist verständlich – doch zuerst braucht es einen Überblick. Und die Zustimmung Ihres Elternteils: Es ist seine oder ihre Erkrankung und seine oder ihre Entscheidung, wie viel Hilfe gewünscht ist.
- Fragen Sie nach: Möchtest du, dass ich beim nächsten Arzttermin dabei bin?
- Sammeln Sie Informationen: Diagnose, geplante Behandlung, nächste Termine, Ansprechpartner.
- Klären Sie die Rollen unter Geschwistern: Wer übernimmt was?
Rechtliches rechtzeitig regeln
| Dokument | Wofür |
|---|---|
| Schweigepflichtentbindung | damit Ärzte Ihnen Auskunft geben dürfen |
| Vorsorgevollmacht | damit Sie Ihren Elternteil bei Behörden, Banken und in Gesundheitsfragen vertreten können, wenn er es selbst nicht kann |
| Patientenverfügung | legt fest, welche Behandlungen gewünscht sind oder abgelehnt werden |
| Kontovollmacht | Banken verlangen oft eigene Formulare |
Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder nicht automatisch entscheiden. Seit 2023 gibt es zwar ein befristetes Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen, aber nicht für Kinder.
Praktische Unterstützung organisieren
- Pflegegrad beantragen: Wenn Ihr Elternteil im Alltag Hilfe braucht, bei der Pflegekasse. Das ermöglicht Pflegegeld, Pflegedienst, Hilfsmittel und Entlastungsleistungen.
- Haushaltshilfe: Die Krankenkasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr unter Haushaltshilfe bei Krebs.
- Sozialdienst der Klinik einschalten – für Reha, Hilfsmittel und die Versorgung nach der Entlassung.
- Fahrdienste klären: Die Krankenkasse übernimmt Fahrten zu Chemo- und Strahlentherapie unter bestimmten Voraussetzungen.
- Finanzen im Blick behalten: Zuzahlungsbefreiung, Schwerbehindertenausweis.
Job und Familie vereinbaren
Zwischen eigenen Kindern, Beruf und der Sorge um die Eltern geraten viele an ihre Grenzen. Sie haben Rechte: kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage mit Pflegeunterstützungsgeld, längerfristig Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Alle Details unter Angehöriger hat Krebs: Freistellung vom Job.
Das eigene Risiko nicht ausblenden
Viele fragen sich irgendwann: Betrifft mich das auch? Bei den meisten Krebsarten ist das Risiko für Kinder nur gering erhöht. Bei Brust-, Eierstock-, Darm- und Prostatakrebs und bei Erkrankung in jungen Jahren kann sich eine frühere Vorsorge lohnen. Mehr dazu unter Krebs in der Familie.
Sie können nur Halt geben, wenn Sie selbst Halt haben. Nehmen Sie Beratung an – Krebsberatungsstellen sind auch für Angehörige da. Teilen Sie Aufgaben. Und erlauben Sie sich Pausen, ohne schlechtes Gewissen.
Häufige Fragen
Darf mir der Arzt Auskunft über meine Mutter geben?
Nur mit ihrer Zustimmung. Erwachsene Kinder haben kein automatisches Auskunftsrecht. Am einfachsten ist eine schriftliche Schweigepflichtentbindung, die Ihr Elternteil gegenüber dem Behandlungsteam erteilt, oder eine Vorsorgevollmacht, die Gesundheitsangelegenheiten einschließt.
Wie kann ich helfen, wenn ich weit weg wohne?
Übernehmen Sie Aufgaben, die aus der Ferne gehen: Anträge, Telefonate mit Kasse und Behörden, Recherche, Koordination von Hilfen vor Ort. Regelmäßige Anrufe oder Videotelefonate sind wertvoll. Für intensive Phasen können Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung oder Urlaub nutzen.
Wie sage ich es meinen Kindern, dass Oma oder Opa Krebs hat?
Altersgerecht und ehrlich. Kinder spüren, wenn etwas nicht stimmt, und fantasieren sonst oft Schlimmeres. Einfache Worte, Raum für Fragen und die Versicherung, dass sie gut versorgt sind, helfen. Krebsberatungsstellen bieten auch Unterstützung für Familien mit Kindern an.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.





