Das Wichtigste in Kürze
- Eine bereits diagnostizierte Krebserkrankung lässt sich nachträglich nicht mehr versichern.
- Nach einer Krebserkrankung ist ein Neuabschluss meist erst nach vielen Jahren Beschwerdefreiheit denkbar – und oft nur mit Einschränkungen.
- Bei anderen Vorerkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Schilddrüse, ausgeheilte Verletzungen) ist Schutz häufig möglich, eventuell mit Zuschlag oder Ausschluss.
- Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, welcher Versicherer zu welchen Bedingungen annehmen würde.
- Nach einer Diagnose helfen vor allem die gesetzlichen Leistungen – und für Angehörige der rechtzeitige eigene Abschluss.
Die ehrliche Antwort zuerst
Eine Krebsversicherung funktioniert wie jede Risikoversicherung: Sie sichert ein zukünftiges, ungewisses Ereignis ab. Eine bereits bestehende oder vermutete Erkrankung ist kein ungewisses Ereignis mehr. Deshalb kann eine schon gestellte Krebsdiagnose nicht nachträglich versichert werden – bei keinem seriösen Anbieter.
Das klingt hart, ist aber wichtig zu wissen. Vor allem für Angehörige und Menschen, die sich gerade Gedanken machen: Der beste Zeitpunkt für die Absicherung ist, solange man gesund ist.
Nach einer Krebserkrankung: Was ist später möglich?
Viele Menschen werden heute von Krebs geheilt oder leben lange beschwerdefrei. Ob danach wieder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art und Stadium der früheren Erkrankung
- Zeit seit Abschluss der Behandlung und seit der letzten Kontrolle ohne Befund
- Heutiger Gesundheitszustand und laufende Nachsorge
- Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers
Realistisch ist nach längerer Beschwerdefreiheit am ehesten ein Vertrag, der Krebs ausschließt, aber andere schwere Krankheiten wie Herzinfarkt oder Schlaganfall absichert. Ob und wann das geht, lässt sich nur im Einzelfall über eine Risikovoranfrage klären.
Mit anderen Vorerkrankungen: meist lösbar
Viel häufiger als eine frühere Krebserkrankung sind „alltägliche“ Vorerkrankungen. Hier ist ein Abschluss oft möglich:
| Beispiel | Mögliches Ergebnis (je nach Versicherer und Befund) |
|---|---|
| Gut eingestellter Bluthochdruck | Annahme, eventuell mit Zuschlag |
| Schilddrüsenunterfunktion mit Tabletten | Häufig Annahme zu normalen Bedingungen |
| Ausgeheilte Sportverletzung | Meist unproblematisch für diese Versicherungsart |
| Erhöhte Cholesterinwerte | Annahme, eventuell mit Zuschlag |
| Diabetes | Einzelfallprüfung, Zuschlag oder Ausschluss möglich |
| Auffälliger Befund in Abklärung | Zurückstellung bis zum Ergebnis |
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielen zum Beispiel Rückenleiden oder psychische Erkrankungen für die Schwere-Krankheiten-Versicherung oft eine geringere Rolle, weil diese Leiden ohnehin nicht versichert sind. Das macht sie zu einer interessanten Option, wenn die BU abgelehnt wurde.
Die anonyme Risikovoranfrage
Bei einer Vorerkrankung sollten Sie nicht einfach bei einem Versicherer einen Antrag stellen. Wird er abgelehnt, müssen Sie das bei späteren Anträgen oft angeben. Besser ist eine anonyme Risikovoranfrage:
- Sie stellen Ihre Gesundheitsangaben und Unterlagen zusammen.
- Ein Berater fragt ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an.
- Die Versicherer geben eine unverbindliche Einschätzung: Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung.
- Sie entscheiden in Ruhe, welches Angebot für Sie passt – und stellen erst dann einen Antrag.
Wenn die Diagnose schon da ist: Was jetzt hilft
Ist die Krebsdiagnose bereits gestellt, rücken andere Unterstützungen in den Vordergrund:
- Krankengeld und später gegebenenfalls Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung – siehe Krankengeld bei Krebs und Krankengeld ausgelaufen.
- Schwerbehindertenausweis mit steuerlichen und arbeitsrechtlichen Vorteilen – siehe Schwerbehindertenausweis bei Krebs.
- Reha und Übergangsgeld – siehe Reha nach Krebs.
- Zuzahlungsbefreiung und Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
- Härtefonds der Deutschen Krebshilfe bei finanzieller Notlage – siehe Finanzielle Hilfe bei Krebs.
Eine Krebserkrankung in der Familie ist oft der Moment, in dem Angehörige merken, wie verletzlich die eigene finanzielle Situation ist. Wenn Sie selbst gesund sind, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich abzusichern – in Ruhe und ohne Druck. Wir beraten Sie gern kostenlos.
Häufige Fragen
Wenn meine Mutter Krebs hatte – bekomme ich trotzdem eine Krebsversicherung?
In vielen Fällen ja. Eine familiäre Vorbelastung kann abgefragt werden und je nach Versicherer den Beitrag beeinflussen, führt aber nicht automatisch zur Ablehnung. Gerade dann lohnt es sich, frühzeitig und vollständig informiert abzuschließen.
Kann ich nach Brustkrebs wieder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung abschließen?
Direkt nach der Behandlung in der Regel nicht. Nach vielen Jahren ohne Rückfall kann eine Annahme bei einzelnen Versicherern möglich sein, meist mit Ausschluss von Krebserkrankungen. Die Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab.
Was ist, wenn gerade ein Verdacht abgeklärt wird?
Dann müssen Sie das im Antrag angeben. Der Versicherer stellt die Entscheidung dann üblicherweise zurück, bis das Ergebnis vorliegt. Wer eine laufende Abklärung verschweigt, riskiert den gesamten Versicherungsschutz.
Quellen
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sozialrechtliche Werte (z. B. Krankengeld, Pauschbeträge) gelten für 2026 und können sich ändern. Leistungen einer Schwere-Krankheiten- oder Krebsversicherung richten sich immer nach den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.




